Unser Bundesland spricht von einer „Umsetzung der Inklusion an den Schulen schrittweise und mit Augenmaß. Die Landesregierung versteht Inklusion als gezielte individuelle Förderung von allen Schülerinnen und Schülern. … Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Regelschulen lernen, sind besondere Förderangebote geplant.“ Quelle: Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Auch spricht die Landesregierung von der Abschaffung von Förderschulen. Sieht man sich jedoch die Pläne und Strategien des Landes genauer an, so erkennt man, dass sich unser Land fast 20 Jahre Zeit nehmen möchte, um die UN-BRK „umzusetzen“. Dies allerdings auch nicht vollumfänglich. Denn in der Realität sollen nur Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache und Lernen abgeschafft werden. Andere Förderschwerpunkte wie Sehen, Hören, Körperliche und Motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Emotionale und Soziale Entwicklung sowie der Unterricht kranker SchülerInnen soll weiterhin exklusiv und nicht voranging inklusiv erfolgen. Dieser so genannte „Parteiübergreifende Inklusionsfrieden“ damit entgegen den Forderungen des Artikel 24 der UN-BRK.
Beleg hierzu sind die nachstehenden Zeitpläne unseres Bildungsministerium in MV. Verwerflich dabei ist, dass einige Förderschwerpunkte gar keine Behinderungen gemäß UN-BRK sind. Hierzu zählen Förderbedarfe wie Lernen, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung.
Entschleunigung im Schulgesetz MV
Einführung eines inklusiven Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern bis 2028