Der UNO ist unser Föderalismus egal

Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Fachausschuss in Genf, ob Deutschland genug tut, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Über den Stand der Dinge beim Recht auf inklusive Bildung haben wir dem UN-Fachausschuss eine Stellungnahme zugeliefert.

Auch 14 Jahre nach Rechtsgültigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es kein planvolles Vorgehen von Bund und Ländern für inklusive Bildung. Die meisten Bundesländer nehmen den Auftrag, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen, nicht an. Der Bund schaut weg. Im Ergebnis wird Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt. Nüchtern betrachtet, ist dies der Bruch eines internationalen Vertrages.

Die miese Bilanz dürfte der Delegation der Bundesregierung bewusst sein, wenn sie am 29. und 30. August 2023 beim UN-Fachausschuss in Genf zur Staatenprüfung antritt. Das ist umso peinlicher, als die fehlenden Fortschritte bei der Verwirklichung inklusiver Schulbildung schon bei der ersten Staatenprüfung 2015 unangenehm aufgefallen waren. In der offiziellen Stellungnahme – dem Staatenbericht – versucht die Bundesregierung, dieses Versagen hinter Ausflüchten zu verbergen. Ob dies gelingt?

Es darf nicht gelingen! Um den UN-Fachausschuss über die Realität zu informieren, haben wir dort eine Stellungnahme eingereicht. In der Stellungnahme zeigen wir auf, wie der Aufbau der inklusiven Bildung in den meisten Bundesländern verschleppt, verweigert und umgangen wird. Wir schildern die Abwehrstrategien gegen Inklusion, denen sich behinderte Schüler:innen und ihre Familien ausgesetzt sehen und wir weisen darauf hin, dass in Deutschland statt der inklusiven Schulen jetzt die Sonderschulen weiter ausgebaut werden. Wir sind gespannt, wie der UN-Fachausschuss diese Informationen aufnimmt.

Lesen Sie hier Stellungnahme des mittendrin e.V. an den UN-Fachausschuss in Deutsch und Englisch im Original-Artikel auf www.mittendrin-koeln.de.

Quelle: www.mittendrin-koeln.de (Link zum Original-Artikel)