Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 gibt es den zentralen Diagnostischen Dienst an den vier Staatlichen Schulämtern in M-V. Er berät die Eltern und Lehrkräfte umfassend bei der Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind eine sonderpädagogische Förderung benötigt. Außerdem berät der Diagnostische Dienst über präventive Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen Förderung.
Auf der Grundlage einer kindorientierten hypothesegeleiteten Diagnostik gelangt der Diagnostische Dienst zu Informationen über Entwicklung, Lernverhalten, soziale Bezüge, Emotionalität, Kompetenzen, Bedürfnissen etc. des Schülers bzw. der Schülerin mit dem Ziel nachhaltige Förderprozesse einzuleiten.
Diagnostische Bereiche
Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten
- Lernen
- Sprache
- emotionale und soziale Entwicklung
- geistige Entwicklung
- körperliche und motorische Entwicklung
- Sehen
- Hören
- Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler
Feststellung besonderer Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
Handbuch „Standards der Diagnostik für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“
98 Seiten / Broschüre
Barrierefrei
Sprache: Deutsch
Stand: 04/2022
Download (PDF, 1,33 MB)