„Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 bringt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran. Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug hält. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Inklusion vor allem, Bedingungen vorzufinden, dass sie ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie leben, ihre Begabungen und Fähigkeiten ein Leben lang voll zur Entfaltung bringen können und ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verdienen können. Dabei ist die Herausforderung und Aufgabe Inklusion in Deutschland längst angekommen. Sie wird von vielen Menschen an vielen Orten selbstverständlich gelebt. Aber sie braucht auch noch viel Anregung, Anschub und Anstoß.“ Quelle: Gemeinsam einfach machen – Nationaler Aktionsplan 2.0 (gemeinsam-einfach-machen.de)
Maßnahmenkatalog nach Handlungsfeldern des Nationalen Aktionsplans
Im Folgenden werden alle Maßnahmen der Bundesregierung ausführlich dargestellt.
Die Maßnahmen sind 13 Handlungsfeldern zugeordnet. Die einzelnen Handlungsfelder können Sie der Navigation entnehmen. Innerhalb der Handlungsfelder sind in der Regel zusätzlich Themenschwerpunkte hervorgehoben.
Link zu externen Seite Gemeinsam einfach machen – Die Maßnahmen des NAP 2.0 (gemeinsam-einfach-machen.de)