Inklusion – geht doch!

Inklusionsgeschichten aus den Ländern der Bundesrepublik. Wir hoffen zukünftig viele Geschichten aus unserem Land M-V teilen zu können.

Schulprojekt in Berlin – Am Gymnasium Inklusion lernen

Abgerufen am 28.12.2021, 14:50 Uhr, Quelle: Am Gymnasium Inklusion lernen | rbb24

Gymnasien wird oft vorgeworfen, das Thema Inklusion anderen Schularten zu überlassen. Ein Berliner Gymnasium nimmt dagegen seit rund einem Jahr auch Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf. Von Kirsten Buchmann

Gruppenarbeit in Deutsch am Hans-Carossa-Gymnasium in Spandau. Fünf Siebtklässler stehen zusammen. Sie nehmen mit einem Smartphone einen Podcast auf. Mit verteilten Rollen sprechen sie die widerstreitenden inneren Stimmen einer Romanfigur. Als erstes legt Tom die Reihenfolge fest und erklärt seiner Gruppe, wie es geht: „Du fängst an, dann ist Manuel dran, dann ich, Ana und Anna, alles in einer Sprachnachricht nacheinander.“

Gegenseitig helfen

Manuel ist in seiner Klasse eines der drei Inklusionskinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Als er kurz stockt und suchend schaut, tippt seine Mitschülerin auf das Textblatt, damit er die richtige Zeile findet. Manuel ist froh, auf diesem Gymnasium und in dieser Klasse zu sein: „Ich habe gerade gesehen, wenn ich beim Lesen oder beim Schreiben Hilfe brauche, dann melde ich mich mal und dann wird mir geholfen. Das ist ganz wichtig.“ Umgekehrt unterstütze Manuel auch sie, sagt Ana: „Zum Beispiel ist er in Geschichte richtig gut, Mittelalter, Bauern, Grundherren und sowas.“

Die Inklusionsschüler übernehmen aber auch mal eine separate Aufgabe, wie im Geographieunterricht ein Modell zu bauen. Außerdem erhalten sie lebenspraktischen Unterricht: wie fahre ich Bus, wie gehe ich einkaufen oder was bedeutet Geld. An zwei Schultagen pro Woche lernen sie in einer kleinen Gruppe. Den meisten Unterricht haben die drei Inklusionskinder aber gemeinsam mit den anderen. Schulleiter Henning Rußbült ist es ganz wichtig, „dass in unseren Klassen potenzielle künftige Führungskräfte lernen, wie geht Inklusion“, damit sie als spätere Entscheidungsträgerinnen und -träger wüssten, „wie integriere ich diese Menschen in die Arbeitswelt.“

Hohe Akzeptanz

Die Eltern akzeptieren das Modell, sagt Rußbült. „Wir haben in diesem Jahr die höchste Nachfrage für diese Klasse gehabt.“ 54 Anmeldungen gab es für 21 Plätze. Bisher hat sein Gymnasium insgesamt ein halbes Dutzend Inklusionsschüler, verteilt auf eine siebte und eine achte Klasse. Henning Rußbült würde gerne mehr solcher Klassen einrichten, eine pro Jahrgang, am Ende also vier Klassen. Nötig dafür seien jeweils genügend Kolleginnen, um das zu unterstützen, was allerdings Geld kostet. „Die Infrastruktur muss stehen, dass man Sonderpädagoginnen bekommt, pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuerinnen. Das habe ich den Kolleginnen auch versprochen, dass sie nicht allein in diesen Klassen stehen.“

Manuels Deutschlehrerin Anna Mennekes unterrichtet an diesem Morgen nicht alleine, sondern mit einer Sonderpädagogin an ihrer Seite. Die Lehrerin lässt die Gruppen ihre Podcasts vortragen und lobt die Ergebnisse. Anfangs, als sie die Klasse mit den drei Inklusionskindern übernommen habe, sei sie in ihrem Bekanntenkreis gefragt worden, ob die anderen da nicht zu wenig lernten. Das Gegenteil sei der Fall: „Die Schülerinnen und Schüler sind teilweise als Lernpaten eingesetzt.“ Das heißt, sie erklären und vertiefen dabei immer wieder den Stoff.

Gymnasien nicht raushalten

Schulleiter Henning Rußbült will die Inklusion ausdrücklich nicht nur den Sekundarschulen mit ihrer ohnehin schon heterogenen Schülerschaft überlassen: „Ich finde Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da kann sich meiner Meinung nicht eine Schulform raushalten und sagen, wir machen eine exzellente Ausbildung.“

Manuel ist stolz, Teil des Projektes am Hans-Carossa-Gymnasium zu sein, wo er sogar gleich zum Klassensprecher gewählt wurde: „Was ich mir wünschen würde, wäre, dass man dieses Projekt an allen Gymnasien fortsetzt.“

Bisher ist das allerdings nicht in Sicht. Beim gemeinsamen Unterricht für die Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist sein Gymnasium Vorreiter.

Quelle: Schulprojekt in Berlin: Am Gymnasium Inklusion lernen | rbb24

Anna, 13 Jahre, Down Syndrom – besuchte als erstes Integrativkind der Landeshauptstadt Schwerin eine Regel Kita mit einer Teilhabeassistentin. Anfängliche Bedenken der Erzieher und des Sozialamtes, (wie) können wir es schaffen, wird das gut gehen?, waren schnell zerstreut. Anna lebte eine wundervolle, vollständig inklusive Kindergartenzeit. Zu keiner Zeit gab es negative Rückmeldungen weder von Kindern, noch Eltern, noch von Erziehern, betreuenden Logopäden in der Kita. Reibungslos erfolgte auch die inklusive Beschulung in einer integrativen, privaten Grundschule der Stadt, die sofort offen war, nach vielen Jahren wieder ein Kind mit dem Down Syndrom, diesmal mit Teilhabeassistenz, inklusiv zu beschulen. Der Unterricht erfolgte im jahrgangsübergreifenden Unterricht mit sonderpädagogischer Betreuung. Auch hier profitierte nicht nur Anna, sondern auch ihre Mitschüler/Innen von dem
gemeinsamen Unterricht. Freundschaften waren in Windeseile geknüpft, Hilfe von Mitschülern, schien wie im Selbstlauf entstanden und das Anderssein wurde für ALLE völlig normal. Berührungsängste waren auf beiden Seiten schnell abgebaut. Es wurde nicht nur gemeinsam und voneinander gelernt, sondern auch miteinander, getanzt, gelacht und gespielt. Sogar Klassenfahrten waren mit Unterstützung der Teilhabeassistenz möglich. Sie hinterließen für Anna, ihre Mitschüler, Lehrer und Betreuer wunderschöne bleibende Erinnerungen einer tragenden, gemeinsamen Zeit.

Rechtzeitig zum Ende der Orientierungsstufenzeit kümmerte ich mich nunmehr um die Fortführung der 12 jährigen ausnahmslos erfolgreichen Inklusion meiner Tochter in der SEK I in unserer Heimatstadt.

Daran schienen wir fast zu zerbrechen. Waren diese Wege doch unendlich steinig und beschwerlich. Mir ist jederzeit bewusst gewesen, selbst an die eigenen Grenzen stoßend, wie erginge es Kindern, deren Eltern diesen Kampf nicht aufnehmen wollen oder können? Eine Fortführung Annas Inklusion schien fast undenkbar. Obwohl es doch seit über einem Jahrzehnt gültiges Recht ist.

Nicht nur, dass mehr als 95% der staatlichen Schulen der Landhauptstadt Annas Beschulung in einem Atemzug mit meinem Aufnahmeantrag ablehnten. Sondern auch, dass das staatliche Schulamt Schwerin sich nicht willens und fähig sah, einem Kind mit einem vor vielen Jahren festgestellten Förderschwerpunkt GE, eine inklusive Beschulung in der SEK I möglich zu machen.

Begründet und berufen wurde sich von Seiten der Schulen auf das Schulgesetz MV, das eine Beschulung ablehnen kann, wenn personelle, räumliche und sachliche Mitteln fehlen und eine bestmögliche Förderung des Kindes nicht erfolgen kann.

Damit könnten sich alle Schulen auf unser SchulG in MV berufen und eine inklusive Beschulung ist per se nicht umsetzbar. Dazu haben wir kürzlich erst von 100 freien Lehrerstellen in unserem Land gelesen und wie das Ministerium versuchte, in die Trickkiste zu greifen.

Das Recht auf Inklusion gibt es in MV nur unter Ressourcenvorbehalt!

Dieses muss sich 12 Jahre nach den Beschlüssen der UN-BRK dringend ändern! Es verstößt gegen das Grundgesetz und die UN- BRK! Wir möchten antreten, für tatsächliche Inklusion, ohne Ressourcenvorbehalt, ohne Vorbehalte in den Köpfen der Menschen in unserem Land, für unsere besonderen Kinder!

Welch Geschenk ist es jedoch, wenn mehr und mehr Pädagogen aufstehen, sich über alt bewährte Wege, unter Maßgabe der aktuellen Gesetzgebung auf den Weg machen? Für eine neue, dem 21. Jahrhundert und unserer Rechtsprechung folgender, neuen Bildungspolitik.

Es gibt SIE, wenn auch nur (erst) als Einzelfälle, aber es gibt SIE.

Die Schulen, die vorbehaltlos der Andersartigkeit besonderer Kinder den Mut haben, das Projekt Inklusion mit Leben und Verantwortung und Liebe zu füllen.

Ein unendliches Dankeschön an die Regionale Schule in Schwerin, die den Mut hatte, Anna aufzunehmen. In der Anna ein Teil dieser Schule, deren Schülerschaft und somit unserer Stadt und unserer Gesellschaft sein darf!

Eine Schule, in der Geschichte geschrieben wird und die den Beginn der praktischen Umsetzung der Inklusion in unserem Bundesland in der SEK I macht.

Erwähnen möchte ich jedoch noch, dass unser Weg wiederholt auf massiven Widerstand des staatlichen Schulamtes stieß. Hier scheint es, als wären alte Strukturen in Stein gemeißelt, würde es um Prinzipien gehen und die gerade frische Novellierung von SchulG-MV und Sonderförderverordnung scheinbar leider nur Papier füllen.

Ich habe mich oft gefragt, warum mein Gefühl, dass in meiner Heimatstadt, der Landeshauptstadt Schwerin Inklusion (insbesondere im Förderschwerpunkt GE) abgewehrt statt ermöglicht wird, nicht weicht?

Sind es Ängste, sind es Grenzen in den Köpfen der Entscheidungsträger, wo genau sitzen diese Menschen und warum werden Gesetze und Verordnungen nur so mühsam umgesetzt?

Mir ist bewusst, es fehlt eine Lobby für unsere Kinder!

Eine Lobby für Menschen mit Behinderungen in unserem Bundesland!

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Artikel 3 GG

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ vom 20.10.2011 hat mit der Fortschreibung der „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ (Beschluss der KMK vom 26.06.1998) Beachtung gefunden.

Nunmehr hat die KMK die Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung im März diesen Jahres überarbeitet. Den entsprechenden Link findet Ihr unter der Rubrik Rechte.

Diese Empfehlungen berücksichtigen den deutlichen Ausbau sonderpädagogischer Maßnahmen und die quantitative und qualitative Ausweitung inklusiver Bildungsangebote an ALLGEMEINEN SCHULEN.

Sie sollen den jungen Menschen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sowie Aktivität und Teilhabe durch schulische Bildung ermöglichen!

Für die Umsetzung dieser Rechte stehen wir ein! Wir wollen helfen, wo es HILFE bedarf und wollen diesen besonderen Menschen ihren Platz in unserer „normalen“ Gesellschaft schenken!

Lasst uns diese neuen, verantwortungsvollen Wege gemeinsam gehen! FÜR UNSERE KINDER, UNSERE GESELLSCHAFT, FÜR UNS ALLE!

GE-Schule „Fall Nenad“ – Rechtsgrundsätze, die im Kölner Urteil herausgearbeitet wurden. Landgericht Köln, 5 O 182/16

ARCHIV – 07.03.2017, Nordrhein-Westfalen, Köln: Nenad M. sitzt in Köln in den Räumen des Vereins „mittendrin e.V“. Der frühere Förderschüler sieht sich zu Unrecht als geistig behindert eingestuft und klagt deshalb gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Der junge Mann ist der Ansicht, durch den Besuch einer Förderschule für geistige Behinderung seien ihm Bildungschancen und ein normaler Schulabschluss vorenthalten worden. Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Es handelt sich um einen Fall, der auch in der Presse viel Aufmerksamkeit erhalten hat: ein junger Mann hat erfolgreich Schadenersatz gefordert, weil er als Kind zu Unrecht in eine Förderschule für geistige Entwicklung gehen musste. Er konnte dadurch erst viele Jahre später seinen Hauptschulabschluss machen.

Es handelt sich zwar um ein Urteil in einem Fall aus NRW; die rechtlichen Grundsätze, die behandelt werden, finden sich aber mit nur kleinen Unterschieden auch im Landesrecht Hessens und anderer Bundesländer.

Interessant ist, dass hier Richter eines Zivilgerichts entschieden haben, keine Verwaltungsrichter. Denn es ging um nachträglichen Schadenersatz gegen die staatliche Verwaltung, als für eine Korrektur ihres Verhaltens bereits alles zu spät war. („Amtshaftung“)

Bei der Amtshaftung vor allem geprüft, ob die Schulverwaltung sich an Recht und Gesetz gehalten hat (hier also: haben sie nicht!) und ob ein Verstoß „schuldhaft“ war. Da „die Verwaltung“ aus Personen besteht, geht es ganz konkret darum, dass die Beamten (oder Landesangestellten), die sich mit dem Kind beschäftigt haben, diesem die bestmögliche Ausbildung vorenthalten haben, und dass dies passiert ist, weil sie sich nicht an die Regeln gehalten haben.

Aus dem Sachverhalt des Urteils kann man lesen, dass die Vertreter des Landes vor Gericht versucht haben, alles so darzustellen, als seien das Kind und seine Eltern „selber schuld“ an der schlechten Behandlung.

Eva, William-Beurens-Syndrom: 2014 Umzug und Wechsel in die neue Grundschule vor Ort, der Schuldirektor unterstützt die inklusive Beschulung aktiv, der Sozialhilfeträger verweigert zunächst die Teilhabeassistenz, in langen Gesprächen zwischen Eltern, Schulleitung, Klassenlehrerin, BFZ und Jugendamt wird die Teilhabeassistenz dann endlich für 20 Stunden bewilligt. Ein Förderlehrer kommt 8,9 Stunden. Das Mädchen fühlt sich wohl in der Schule, die Klasse akzeptiert die Mitschülerin, Kontakte und Freundschaften entstehen. 2019: Emma ist mit einem Teil ihrer Klassenkamerad*innen im Sommer 2017 ganz selbstverständlich in die weiterführende Schule gewechselt und besucht mittlerweile die 6. Klasse der IGS. Sie fühlt sich sehr wohl, hat Freundinnen und macht gute Lernfortschritte auf ihrem Niveau. Sie ist weiterhin auf ihre Teilhabeassistentin angewiesen, die ihr das Lernmaterial strukturiert, sie erinnert, sich um die alltäglichen Dinge kümmert, die Emma aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht alleine schafft.

Nico, Down-Syndrom: Nach anfänglich sehr rigoroser Ablehnung („das haben wir noch nie gemacht!“) wird der Junge aufgrund der Zuweisung durch das Staatliche Schulamt aber doch freundlich aufgenommen. Mit dem ersten Schüler mit geistiger Behinderung ist das Eis gebrochen, die Schulleiterin erarbeitet für sich und das Kollegium das Thema Inklusion, schickt die Kolleg*innen regelmäßig auf Fortbildung. Die Grundschule entwickelt sich zu einer Schule für Alle: Jedes Kind, das zum Schulsprengel gehört, ist willkommen. Bei Nico ist die Förderlehrkraft mit 8,9 Stunden mit in der Klasse. Seit der Einschulung waren Mutter oder Tante des Jungen regelmäßig stundenweise als organisatorische Unterstützung mit im Unterricht/Pause, seit der 3. Klasse werden diese Aufgaben von einer Teilhabeassistenz übernommen. 2016 wechselte Nico mit seinen Freunden auf die ortsnahe IGS. Nach anfänglicher Skepsis seitens der Schule stellt sich hier bald eine gewisse Selbstverständlichkeit ein. Die Teilhabeassistenz unterstützt ihn in der Unterrichtszeit, in der die Förderlehrkraft nicht anwesend ist. Nico hat mit seinen Mitschüler*innen mittlerweile mit der Berufsorientierung angefangen. Doch nicht nur das, sondern auch die täglichen Herausforderungen im Lernstoff (Bau eines Elektromotors in Physik), die er mit Unterstützung von Förderlehrer oder Teilhabeassistentin gut meistert, machen ihm viel Spaß und bringen ihn weiter.

Mathias, Down-Syndrom: 2014 bei der Anmeldung des Kindes zur Einschulung gab die Schule an, keine Erfahrungen mit Kindern mit Down-Syndrom zu haben. Die Eltern bestehen aber auf Inklusion, sie werden durch das zuständige BFZ unterstützt, es folgen die förderdiagnostische Stellungnahme, Gespräche mit der Schulleitung, der Förderausschuss. Der Antrag der Eltern auf Teilhabeassistenz über den vollen Zeitrahmen wird problemlos bewilligt. Es findet sich ein Klassenlehrer, der das „Experiment Inklusion“ wagt. Unterstützt wird er 8,9 Stunden durch einen Förderlehrer. Einschulung und Schulbeginn verlaufen reibungslos, Mathias ist ein voll akzeptiertes Mitglied der Klassengemeinschaft. Er geht in die Ganztagesklasse, für die gem. hessischem Kinderfördergesetz eine zusätzliche pädagogische Fachkraft in der Betreuung eingestellt wird und baut seine sozialen Kontakte mit großer Selbstverständlichkeit weiter aus. 2018 wechselt er an eine größere Gesamtschule, dort besucht er eine Inklusions-Klasse. Die Unterstützung durch eine Förderlehrkraft ist durch Bündelung der Ressource in fast vollem Umfang gesichert. Zur weiteren Unterstützung teilen sich drei Schüler eine Teilhabeassistentin. Eine weitere Teilhabeassistentin steht für ein autistisches Kind in der Klasse zur Verfügung.

Lukas, autistische Spektrumsstörung: Die Eltern meldeten ihren Sohn in der örtlichen Grundschule an. Die Grundschule weigert sich. Sie bringt ihre Sorge, dem autistischen Schüler nicht gerecht werden zu können, deutlich zum Ausdruck. Nach vielen Gesprächen, u.a. auch mit den zuständigen Sonderpädagogen und dem staatlichen Schulamt, wird der Junge im Sommer 2016 ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (denn sein Lernstand ist zu diesem Zeitpunkt nicht diagnostizierbar) aber mit Teilhabeassistenz eingeschult. Zur dritten Klasse erhält Lukas den Förderbedarf Lernen, er geht weiterhin mit viel Freude und in Begleitung der vertrauten Teilhabeassistentin, die ihm die nötige Sicherheit gibt, in die Schule.

Ashar, entwicklungsverzögert, Flüchtlingskind: Ashar flüchtete mit seiner Familie aus Afghanistan, er war ein Frühchen und hat daher eine Entwicklungsverzögerung. Außerdem sprach er bei Ankunft in Deutschland kein Wort Deutsch. Mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung kam er in die Inklusion in die örtliche Grundschule. Er war sehr schüchtern, weinte viel und benötigte eine engmaschige Unterstützung. Die Eltern beantragten daher zusätzlich eine Teilhabeassistenz, die ihn als vertraute Bezugsperson unterstützte, ihn auffing und ihm geduldig immer wieder den Lernstoff erklärte. Die Teilhabeassistentin wurde auch für die Nachmittagsbetreuung genehmigt, da der Junge besondere Zuwendung auch am Nachmittag benötigte, um seine Hausaufgaben bewältigen zu können und den am Vormittag gelernten Unterrichtsstoff zu festigen. Seit Sommer 2017 geht er in die inklusive Beschulung in die ortsnahe IGS. Vormittags ist er noch auf die zusätzliche Unterstützung durch seine Teilhabeassistentin angewiesen, nachmittags schafft er seine Hausaufgaben mit seinen Klassenkameraden schon allein.