Unsere Ziele

„Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten können. Während in Deutschland der Begriff „Inklusion“ oft nur in einem engeren Sinne im Kontext von Menschen mit einem diagnostizierten Förderbedarf verwendet wird, vertritt die UNESCO dezidiert einen weiten Inklusionsbegriff, der alle Menschen einschließt. Weder Geschlecht, soziale oder ökonomische Voraussetzungen noch besondere Lernbedürfnisse dürfen dazu führen, dass ein Mensch seine Potenziale nicht entwickeln kann.“ Quelle: Bildung | Deutsche UNESCO-Kommission

Inklusion und Bildung: Für Alle heißt für Alle

„Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau inklusiver und demokratischer Gesellschaften, in denen unterschiedliche Meinungen frei geäußert werden können und das breite Spektrum an Stimmen gehört werden kann – im Streben nach sozialem Zusammenhalt und in Wertschätzung der Vielfalt.

Der Weltbildungsbericht des Jahres 2020 der UNESCO erinnert uns daran, dass Bildungssysteme immer nur in dem Maße inklusiv sind, wie sie von ihren Machern erschaffen werden. Benachteiligung kann durch diese Systeme und ihre Kontexte erzeugt werden. Sie besteht dort, wo die Bedürfnisse von Menschen nicht berücksichtigt werden.

Inklusion in der Bildung bedeutet sicherzustellen, dass sich jede und jeder Lernende wertgeschätzt und respektiert fühlt und ein unmissverständliches Zugehörigkeitsgefühl genießen kann. Diesem Ideal stehen jedoch viele Hürden im Weg. Durch Diskriminierung, Stereotypisierung und Entfremdung werden viele Menschen ausgeschlossen. Diese Ausgrenzungsmechanismen sind im Wesentlichen identisch, unabhängig von Geschlecht, Wohnort, Wohlstand, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Migrations- oder Vertriebenenstatus, sexueller Orientierung, Haft, Religion oder anderen Überzeugungen und Einstellungen.“ Quelle: UNESCO Weltbildungsbericht Kurzfassung – 2020

Weltbildungsbericht Kurzfassung – 2020

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Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Dass Inklusion bei uns an vielen Orten bereits gelebt wird, betrachten wir nicht als Verdienst der Landesregierung in M-V. Uns fehlt nach wie vor die deutliche Willensbekundung zur sofortigen und hundertprozentigen Umsetzung der Inklusion. Wir warten über 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Konvention noch immer darauf, dass sich unsere verantwortlichen Politiker*innen endlich ihrer Verantwortung zum strukturellen und konsequent auf die Umsetzung der Inklusion ausgerichteten Umbau des segregierenden Schulsystems stellen. Trotz aller Widrigkeiten findet Inklusion dennoch an vielen Schulen in M-V bereits täglich statt und wir zollen den Lehrern Hochachtung, die sich dieser Aufgabe tagtäglich aufs Neue annehmen und durch ihren persönlichem Einsatz mit Leben füllen.

Eine Lehrkraft, die sich dieser Aufgabe stellt, darf und muss Unterstützung erwarten. Ressourcen sind eben nicht nur die notwendigen finanziellen, sächlichen und räumlichen Mittel, die der Staat selbstverständlich zur Verfügung stellen muss. Ressourcen sind in erster Linie die verantwortlichen Lehrkräfte in der Klasse, die beratenden und betreuenden Förderlehrkräfte, die kooperierenden Eltern und die Klassenkamerad*innen, die Verständnis aufbringen und sich kümmern, kurz gesagt: jeder Einzelne. Eine Grundschullehrerin, die schon seit zwanzig Jahren immer wieder Kinder mit erhöhtem Förderbedarf  in ihrer Klasse gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet, erklärte bei einer Podiumsdiskussion: Wenn es ihr an den eigentlichen Ressourcen fehle, nutze sie zuerst einmal die „Ressource Kind“. Kinder lernen miteinander und voneinander, ganz selbstverständlich.

Inklusion ist so wichtig, da Schulabgängerinnen und -abgänger der Förderschulen diese in der Regel ohne anerkannten Abschluss (z.B. Hauptschulabschluss) verlassen. Ihnen bleibt damit die Chance auf den Zugang zu einer beruflichen Ausbildung normalerweise verwehrt. In ihrer bildungssoziologischen Studie „Übergänge nach der Schule als zweite Chance?“ hat Prof. Dr. Jonna M. Blanck (2020) nachgewiesen, dass Sonderbeschulung Ausbildungs- und Teilhabechancen schadet. Quelle: Sonderbeschulung schadet Ausbildungs- und Teilhabechancen (bildungsklick.de)Artikel download (pdf, 119 KB – abgerufen am 20.08.2021)

Das Bildungsministerium M-V verfolgt in seiner Zeitschiene für die Inklusion in MV die Auflösung der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen und Lernen als einzige Förderschulen, die innerhalb der kommenden sieben Schuljahren und damit sage und schreibe über 20 Jahre nach UN-BRK, im Sinne der gültigen Rechtsprechung aufgelöst werden. Dies entspricht nicht unseren Vorstellungen und Erwartungen an die Landesregierung M-Vs bei der Umsetzung der Inklusion.

Die tatsächliche Inklusion im Sinne der UN-BRK bedeutet jedoch vor allem die Inklusion der Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Schulformen. Am 15.06.2021 veröffentlichte die Friedrich Ebert Stiftung den aktuellen Stand der Inklusion an Deutschen Schulen (Zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschlands Schulen (fes.de)). Sie hat auf Basis einer bildungsstatistischen Analyse der von der KMK für das letzte Schuljahr veröffentlichte Daten herausgearbeitet, wie weit Deutschlands Schulen insgesamt bei der Umsetzung der UN-BRK gekommen sind. Diese liegt deutschlandweit einheitliche Bewertungsschlüssel zu Grunde und gelangt zu dem Ergebnis einer Inklusionsquote für M-V von 3,3%. Damit unterscheidet sich die von dem Bildungsministeriums in MV genannten Quote von 8,38% mit einer Abweichung von über 250% erheblich. Um den Anschein des „Schönrechnens“ dieser Quote auszuschließen, interessiert uns die Berechnungsgrundlage.

Wenn wir Inklusionsquoten laut Bildungsministerium von 8,38% in unserem Bundesland aufweisen könnten, ist die Aufteilung dieser Quoten auf die Förderschwerpunktschulen von Bedeutung. Der Großteil der Förderschüler Schüler betrifft die Förderbedarfe im Bereich Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. In anderen Ländern werden diese gar nicht erst als „Behinderung“ angesehen. Diesen Umstand dürfen und wollen wir nicht übersehen! Wir möchten genau dazu mit den Verantwortlichen in M-V ins Gespräch kommen, um die Zahlen, den Stand der Umsetzung der Gesetze und Verordnungen im Bereich der schulischen und beruflichen Inklusion einzuordnen und unsere Standpunkte auszutauschen und mögliche gemeinsame Strategien zu entwickeln.

Inklusion fängt bei jedem Einzelnen an! Inklusion braucht Haltung!

Anna – Gutshof Woldzegarten bei der ersten generationenverbindenden cooltour [kultur] vom 17. bis 21.06.2019