Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien

Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien | kobinet-nachrichten – veröffentlicht am 19.08.2021 07:44 von Ottmar Miles-Paul

Am 19. August 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss über die Kassenzulassung des Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 gefasst.

„Wir halten das Verfahren und diesen Beschluss für eine richtungsweisende Fehlentscheidung. Die Solidargemeinschaft der Versicherten wird künftig einen Test ohne medizinischen Nutzen finanzieren. Der NIPT kann nichts heilen. Er kann nur eine Aussage darüber machen, ob das werdende Kind wahrscheinlich eine Trisomie hat oder nicht. Dass die Krankenkassen einen solchen Test finanzieren, sendet eine fatale Botschaft an die werdenden Eltern: Kinder mit Down-Syndrom können vermieden werden und die Solidargemeinschaft unterstützt dies!“, so Taleo Stüwe für das #NoNIPT Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien.

Durch die Kassenzulassung werde der Erwartungsdruck auf die werdenden Eltern zunehmen, bei ihrem werdenden Kind nach dem Down-Syndrom zu suchen, ebenso wie der Rechtfertigungsdruck auf Eltern, die trotz NIPT ein Kind mit Behinderung bekommen haben. Und das alles auf Kosten und mit Billigung der Solidargemeinschaft der Versicherten. Quelle: Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien | kobinet-nachrichten

Bundeskanzlerin beim Online-Jahresempfang des Behindertenbeauftragten

Bundeskanzlerin beim Online-Jahresempfang des Behindertenbeauftragten (eu-schwerbehinderung.eu)

Am 17. August 2021 fand der dritte Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel in Berlin statt. Gastrednerin war Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

Die Kanzlerin sagte in ihrer Rede, dass Teilhabe keine Frage von Zahlen sei. „Sie berührt dass Grundverständnis unseres Zusammenlebens, sie betrifft jeden einzelnen in seiner unteilbaren Würde als Mensch.“ Sie führte weiter aus: „Dass wir alle so selbstverständlich zusammengehören, ob mit oder ohne Behinderung, das sollten wir so früh wie möglich lernen. Daher sollten Menschen mit welcher Beeinträchtigung auch immer von Anfang an dazugehören. Sie sollten in die gleichen Schulen gehen und die gleichen Freizeiteinrichtungen nutzen. Dann wird es selbstverständlicher, in späteren Jahren gemeinsame Wege zu gehen.“ Quelle: Bundeskanzlerin beim Online-Jahresempfang des Behindertenbeauftragten (eu-schwerbehinderung.eu) © EU-Schwerbehinderung

Die Kanzlerin bricht mit der deutschen Politik gegenüber Menschen mit Behinderung. Angela Merkel benennt, wie sie isoliert und diskriminiert werden. Das ist ein Novum. Aber niemand hört ihr zu.

Ein Kommentar von Jan Rübel – Quelle: Kommentar: Merkel startet eine Revolte – und keiner hört hin (yahoo.com)

Beim Jahresempfang des Behindertenbeauftragten des Bundes brach die Regierungschefin im Grunde mit ihrer eigenen Politik. Sie benannte, was zu laufen hat – und sagte damit unausgesprochen, was alles in Deutschland scheitert. Im Grunde attestierte sie, wie seit Jahrzehnten Menschenrechte verletzt werden, und zwar massenhaft.

Was war geschehen? Merkel definierte drei Punkte.

  1. „Dass wir alle so selbstverständlich zusammengehören, ob mit oder ohne Behinderung, das sollten wir so früh wie möglich lernen. Daher sollten Menschen mit welcher Beeinträchtigung auch immer von Anfang an dazugehören. Sie sollten in die gleichen Schulen gehen und die gleichen Freizeiteinrichtungen nutzen. Dann wird es selbstverständlicher, in späteren Jahren gemeinsame Wege zu gehen.“
  2. Behinderung bestehe durch Barrieren im Lebensumfeld. Menschen seien nicht behindert, sie würden behindert.
  3. „Auch, wenn der Übergang aus einer geschützten Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt sehr schwierig ist, gilt es, diesen Weg zu ebnen“, sagte sie nach Angaben der „Kobinet-Nachrichten“. Auch wenn die Arbeit dort wertgeschätzt würde, schlage sich diese Wertschätzung nicht im Einkommen nieder. „Deswegen sollten wir uns Gedanken darüber machen, den Werkstattlohn neu zu regeln und gleichzeitig die derzeitige Deckelung des Arbeitsfördergeldes aufzuheben.“ Quelle: Barrierefreiheit in nächster Wahlperiode konsequent voranbringen | kobinet-nachrichten

Weiterlesen auf Yahoo: Kommentar: Merkel startet eine Revolte – und keiner hört hin (yahoo.com)

Bertelsmann Stiftung und Deutsche Schulakademie schließen die Konzeptionsphase ihres Kooperationsprojekts zur inklusiv-systemischen Schulentwicklung (KisS) erfolgreich ab.

Wie die Bertelsmann Stiftung am 17.06.2021 auf ihrer Webseite veröffentlicht, haben Bertelsmann Stiftung und Deutsche Schulakademie als Tochter der Robert Bosch Stiftung zur Jahresmitte 2021 die Konzeptionsphase ihres Kooperationsprojekts zur inklusiv-systemischen Schulentwicklung (KisS) erfolgreich abgeschlossen. Ziel des Kooperationsprojekts zur inklusiv-systemischen Schulentwicklung (KisS) war es, Stärken und Erfahrungen beider Partner strategisch zu nutzen, um ein praxisorientiertes Angebot zu entwickeln, das Schulen auf dem Weg zur inklusiven Schule begleitet.

Mit der neuen Initiative verfolgen die beiden Partner das Ziel, Schulen über längere Zeit passgenau und praxisnah auf dem Weg zur inklusiven Schule zu begleiten. Dadurch senden die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche Schulakademie ein wichtiges Signal an die Schullandschaft und Bildungspolitik. Quelle: Konzeptionsphase zur inklusiv-systemischen Schulentwicklung (KisS) erfolgreich abgeschlossen: Bertelsmann Stiftung (bertelsmann-stiftung.de)

Vermittlung von Integrationshelfern

Unsere Initiative bringt Integrationshelfer und I-Kinder zusammen. Wir haben zur Zeit 2 zuverlässige I-Helfer die interessierten Kindern und ihren Familien für die Begleitung im Kindergarten oder Schulalltag zur Verfügung stehen. Gern stellen wir den Kontakt her. Bei Bedarf beraten wir auch zu Fragen der Vertragsgestaltung und Abrechnung über das sogenannte persönliche Budget.

Gern können sich auch interessierte Integrationshelfer an uns wenden, wenn sie auf der Suche nach I-Kindern sind.

Anfragen bitte per Email an: kathrin.muhs@gemeinsamleben-mv.de

Gründung der Initiative “Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Mecklenburg-Vorpommern”

Gründung der Initiative “Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Mecklenburg-Vorpommern”

Im August 2021 gründet sich die Elterninitiative “Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Mecklenburg-Vorpommern”. Unser Ziel ist die Umsetzung der im Jahr 2007 durch Deutschland unterschriebenen UN Behindertenrechtskonvention des Jahres 2006 auch in unserem Bundesland. “Mecklenburg-Vorpommern – Ein Land zum Leben.” – unser Wunsch ist es, dass dieser Slogan ausnahmslos für ALLE gilt.

Inspiriert wurde unsere Initiative durch persönliche Erfahrungen Betroffener in der Umsetzung der Inklusion in unserem Bundesland und die erhaltene Unterstützung aus anderen Bundesländern. Insbesondere die erfolgreiche Arbeit des Vereins „Gemeinsam leben – Hessen e.V.“ gab uns den Anstoß zur Gründung unserer eigenen Elterninitiative – www.gemeinsamleben-hessen.de

„Wenn man schnell vorankommen will, muss man alleine gehen, wenn man aber weit kommen will, muss man gemeinsam gehen.“

Sprichwort

Willkommen auf „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Mecklenburg Vorpommern“

Stand der Inklusion in unserem Bundesland

Am 15.06.2021 veröffentlichte die Friedrich Ebert Stiftung den aktuellen Stand der Inklusion in Deutschlands Schulen. Sie hat auf der Basis einer bildungsstatistischen Analyse der von der Kultusministerkonferenz (KMK) für das Schuljahr 2019/20 veröffentlichten Daten herausgearbeitet, wie weit Deutschlands Schulen bis 2019/20 bei der Umsetzung des Entwicklungsauftrages der UN-Konvention gekommen sind. Quelle: Zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschlands Schulen (fes.de)

Wir wollen, dass Inklusion nicht nur auf dem Papier stattfindet, sondern auch in der Realität. – www.gemeinsamleben-frankfurt.de

„Im Schuljahr 2019/20 kamen in den allgemeinbildenden Schulen (also in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 bzw. bis 10 allgemeinen Schulen und in den Förderschulen) insgesamt 7.373.774 Schülerinnen und Schüler ihrer Schulpflicht nach: Bei 559.750 von ihnen wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert, die Förderquote lag also bei 7,6 Prozent. Von den 544.640 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernten 245.855 in allgemeinen Schulen (Inklusionsquote: 3,3%) und 313.855 in Förderschulen (Exklusionsquote: 4,3 Prozent). Da 245.855 der insgesamt 559.750 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen unterrichtet werden, liegt der Inklusionsanteil bei 43,9 Prozent.“

Mit einem Inklusionsanteil von 35.8% gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Schlusslichtern im Ländervergleich. Dieses zu verbessern hat sich unsere Elterninitiative zum Ziel gesetzt.

Zum aktuellen Stand der Inklusion in Deutschlands Schulen (fes.de)

Auch Mark Rackles Consulting widmet sich dem Thema der inklusiven Transformationsprozesse in Deutschland. In seinem neuen Policy Paper vom 06/2021 fällt M-V bezüglich der Anforderungen der UN-BRK geradezu durch. „MV gelingt es als einzigem Land, sich bezüglicher beider Quoten in die falsche Richtung zu entwickeln (Anstieg Exklusionsquote, Abnahme Inklusionsquote).“ Quelle: Policy Paper 06/2021 – Inklusive Bildung in Deutschland: Beharrungskräfte der Exklusion und notwendige Transformationsimpulse. 106 Seiten. ISBN 978-3-7543-0873-8