Bundesnetzwerk

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen

„Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ mit dem bekannten Logo der beiden Strichmännchen, die sich gemeinsam fortbewegen, gibt es schon seit über 30 Jahren. Die Initiative ging von engagierten Eltern aus, die sich seither für das Recht ihrer Kinder mit Behinderungen auf volle und selbst bestimmte Teilhabe unermüdlich einsetzen. Das staatlich subventionierte Sondersystem für Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hat eine lange Tradition. Was ehemals sicher gut gemeint war, gefiel vielen Eltern nicht. Sie wollten, dass ihre Kinder trotz ihrer besonderen Bedürfnisse einfach „mittendrin“ leben können. Sie wollten sich für ihre Position nicht rechtfertigen müssen, sie wollten einfach etwas anders für ihre Kinder. Aus dieser Idee heraus entstanden zahlreiche landesweite und lokale Elterninitiativen in ganz Deutschland. Sie beraten und unterstützen die betroffenen Eltern und setzen sich unvermindert in Politik und Öffentlichkeit dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zur selbst bestimmten und gleichberechtigten Teilhabe erhalten. Sie kämpfen für einen Wandel im öffentlichen Bewusstsein, dass alle Menschen verschieden sind und deshalb trotzdem niemand ausgegrenzt werden darf.

Selbst auf Bundesebene sind die Elterninitiativen gut vernetzt und nehmen ihre Rechte wahr. Denn die Idee der Inklusion eint über Landesgrenzen und Landesgesetze hinweg, jenseits jeglichen Föderalismus.

„Nichts ohne uns über uns“

Im März 2009 unterzeichnete Deutsche Bundestag die UN-Behindertenrechtskonvention und ebnete damit den Weg der Umsetzung der Inklusion auf allen staatlichen Ebenen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist verpflichtende Handlungsgrundlage für alle politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen: Bei allen Entscheidungsprozessen sind außerdem die Menschen mit Behinderungen mit einzubeziehen und anzuhören („nichts ohne uns über uns“), sie haben das Recht auf aktive und selbst bestimmte Teilhabe in der Gesellschaft („participation“). Der Staat wiederum ist verpflichtet, zeitnah und ohne Ausnahme die derzeit bestehenden Sondersysteme in Schule, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit etc. in ein inklusives System umzuwandeln, in dem niemand mehr ausgegrenzt oder aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wird. Gleichzeitig besteht für alle Betroffenen das Recht auf angemessene Vorkehrungen. Denn der Begriff der Behinderung selbst wird nun grundlegend anders aufgefasst. Behinderung ist nicht nur aus medizinischer Sicht die körperliche oder seelische Beeinträchtigung des Einzelnen, sie ist auch gesellschaftlicher Natur, d.h. der Einzelne ist nicht nur behindert, sondern er wird durch sein soziales Umfeld behindert. Und Letzteres lässt sich ändern!

Neuer Schwung durch die UN-BRK

Den Mitgliedern des Bundestags war sicher nicht klar, welch fundamentalen Charakter das Papier hat, das sie unterschrieben hatten. Nun ist radikales Umdenken gefordert, lang gepflegte Vorgehensweisen müssen überdacht werden, gesellschaftliche Systeme müssen von Grund auf neu organisiert werden. Seitdem hat die Elternbewegung nochmal an Fahrt aufgenommen. War es vorher ein zäher Kampf, einfach aus dem Gefühl heraus, dass Menschen mit Behinderungen ebenso dazugehören, so haben die Eltern heute die Konvention im Rücken. Es gibt noch viele Skeptiker, die Eltern gern erklären, eine spezialisierte, hoch qualifizierte und kostenintensive Sondereinrichtung wie Sonderschule, Werkstatt oder Wohnheim sei das Beste für ihr Kind. Doch diesen muss man immer wieder entgegnen, dass das Recht auf Teilhabe ein Grundrecht ist, das die Betroffenen und ihre Vertreter nicht ohne Grund mühsam erkämpft haben und das heute eben nicht mehr diskutierbar ist. Es geht nicht mehr um das OB, es geht nur noch um das WIE. WIE wollen wir denn in unserer Gesellschaft leben? WIE gestalten wir Schule, WIE organisieren wir den Arbeitsplatz oder das Wohnen, damit alle unsere Kinder daran teilhaben können?

Die Elternselbstvertretung

Inklusion ist mittlerweile immerhin in der öffentlichen Diskussion angekommen. Gesetze und Verordnungen wurden bereits geändert, inklusive Projekte verwirklicht. Doch auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention als Basis gibt es noch viel zu tun. Denn es ist noch lange nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen ihren Platz mittendrin haben, wenn sie das wollen. Viele Eltern engagieren sich daher auch weiterhin in Initiativen und Vereinen in ihrem Ort, ihrem Bundesland, auf Bundesebene, damit sich das ändert. Mit großem Erschrecken nehmen die betroffenen Eltern wahr, dass neuerdings nicht mehr der Weg zu mehr Inklusion im Vordergrund der öffentlichen Debatte steht, sondern dass Inklusion selbst infrage gestellt wird. Gerade diejenigen, die Inklusion heute schlecht reden, sind meist gar nicht selbst betroffen. Sie fordern die Rücknahme oder Verzögerung der Umsetzung eines Grundrechtes, um damit das Sondersystem zu erhalten und zu bewahren.

Doch Inklusion ist keine Sache der Freiwilligkeit:

Der UN-Fachausschuss erinnert in seinem Kommentar zu Artikel 24 UN-BRK daran, dass:

„Artikel 4 Absatz 5 von Bundesstaaten verlangt, dass Artikel 24 ohne Einschränkung oder Ausnahmen für alle Teile des Vertragsstaats umgesetzt wird.“

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