Abgerufen von Zeit.de am 28. Dezember 2021, 13:20 Uhr, Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, KNA, AFP, mpi
„Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer pandemiebedingten Triage nicht benachteiligt werden. Der Bundestag müsse dies sicherstellen, entschied das Verfassungsgericht.“
„Der Bundestag muss in der Corona-Pandemie unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage zu schützen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und gab damit einer Klage von neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen statt. Sie befürchten, dass sie ohne solche Vorgaben bei der Behandlung benachteiligt werden.
Das Verfassungsgericht entschied, dass aus dem grundgesetzlichen Schutzauftrag für das höchstrangige Rechtsgut Leben eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber folge. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Wie die nun zutreffenden Regelungen inhaltlich auszusehen haben, wurde vom Ersten Senat nicht entschieden (Az. 1 BvR 1541/20).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts „ausdrücklich“, wie er auf Twitter schrieb. „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst recht im Falle einer Triage.“ Jetzt heiße es, Triage „durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen“ zu verhindern.“ Quelle: Intensivmedizin: Bundesverfassungsgericht verpflichtet Staat zu Triage-Vorgaben | ZEIT ONLINE