MV – Neuer Landesjugendplan tritt 2022 in Kraft

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung – Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, 08. September 2021: Moderner, lebensnäher und unbürokratischer ist der neue, grundlegend überarbeitete Landesjugendplan des Sozialministeriums. Nach erfolgter Herstellung des Einvernehmens mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern am 6. September im Amtsblatt des Landes veröffentlicht worden. Der neue Landesjugendplan tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

„Mit dem neuen Landesjugendplan stärken wir die Kinder- und Jugendhilfe im Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Durch die Novellierung werde die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ weiterentwickelt, um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch besser zu unterstützen.

„Mir ist besonders wichtig, dass unser neuer Landesjugendplan Themen wie die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Inklusion sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Mittelpunkt stellt. Dadurch können wir entsprechende Projekte zielgenauer fördern“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese ist der neue Landesjugendplan zeitgemäß und damit besser auf die Lebenswirklichkeit der jungen Generation in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. „Wir reagieren mit der Modernisierung der Zuwendungsbereiche auf die veränderten Ansprüche an und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe“, so die Ministerin.

Mit der Novellierung des Landesjugendplans wurden zudem die vorhandenen Einzelrichtlinien in einer übergreifenden Richtlinie zusammengefasst. Das führt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung. Zudem sind umfassend die Landesziele in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe definiert und beschrieben.

Drese: „Mit dem neuen Landesjugendplan haben wir eine moderne, innovative und qualitativ hochwertige Grundlage für die Förderpraxis in der Kinder- und Jugendhilfe in unserem Land geschaffen. Wir entwickeln damit die Angebote und Strukturen insbesondere in der Jugend-, Jugendsozial- und Jugendverbandsarbeit bedarfsgerecht weiter. Mein Dank gilt allen Akteuren, die daran mitgewirkt haben.“

Folgende Zuwendungsbereiche sind im neuen Landesjugendplan verankert:

  1. Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  2. Kinder- und Jugendbeteiligung
  3. Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit
  4. Kinder- und Jugendfreizeiten
  5. Internationale Jugendarbeit
  6. Förderung der Landesjugendverbände
  7. Fachliche Weiterentwicklung der Träger der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung
  8. Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung
  9. Strukturelle Weiterentwicklung erzieherischer und familiennaher Hilfen
  10. Förderung von Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Quelle: https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/Förderungen/MV/Jugend/
Landesjugendplan%20neu/Dokumente/Richtlinie%20Landesjugendplan.pdf

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