MV – Neuer Landesjugendplan tritt 2022 in Kraft

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung – Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, 08. September 2021: Moderner, lebensnäher und unbürokratischer ist der neue, grundlegend überarbeitete Landesjugendplan des Sozialministeriums. Nach erfolgter Herstellung des Einvernehmens mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern am 6. September im Amtsblatt des Landes veröffentlicht worden. Der neue Landesjugendplan tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

„Mit dem neuen Landesjugendplan stärken wir die Kinder- und Jugendhilfe im Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Durch die Novellierung werde die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ weiterentwickelt, um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch besser zu unterstützen.

„Mir ist besonders wichtig, dass unser neuer Landesjugendplan Themen wie die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Inklusion sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Mittelpunkt stellt. Dadurch können wir entsprechende Projekte zielgenauer fördern“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese ist der neue Landesjugendplan zeitgemäß und damit besser auf die Lebenswirklichkeit der jungen Generation in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. „Wir reagieren mit der Modernisierung der Zuwendungsbereiche auf die veränderten Ansprüche an und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe“, so die Ministerin.

Mit der Novellierung des Landesjugendplans wurden zudem die vorhandenen Einzelrichtlinien in einer übergreifenden Richtlinie zusammengefasst. Das führt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung. Zudem sind umfassend die Landesziele in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe definiert und beschrieben.

Drese: „Mit dem neuen Landesjugendplan haben wir eine moderne, innovative und qualitativ hochwertige Grundlage für die Förderpraxis in der Kinder- und Jugendhilfe in unserem Land geschaffen. Wir entwickeln damit die Angebote und Strukturen insbesondere in der Jugend-, Jugendsozial- und Jugendverbandsarbeit bedarfsgerecht weiter. Mein Dank gilt allen Akteuren, die daran mitgewirkt haben.“

Folgende Zuwendungsbereiche sind im neuen Landesjugendplan verankert:

  1. Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  2. Kinder- und Jugendbeteiligung
  3. Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit
  4. Kinder- und Jugendfreizeiten
  5. Internationale Jugendarbeit
  6. Förderung der Landesjugendverbände
  7. Fachliche Weiterentwicklung der Träger der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung
  8. Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung
  9. Strukturelle Weiterentwicklung erzieherischer und familiennaher Hilfen
  10. Förderung von Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Quelle: https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/Förderungen/MV/Jugend/
Landesjugendplan%20neu/Dokumente/Richtlinie%20Landesjugendplan.pdf

PROMI – Promotion inklusive

Das Projekt PROMI – Promotion inklusive setzt sich dafür ein, dass an den Hochschulen in Deutschland nachhaltige Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten für Promovierende und WissenschaftlerInnen mit Behinderungen geschaffen werden. Es vernetzt deutschlandweit relevante AkteurInnen, um über eine inklusive Wissenschaft in Austausch zu kommen, Herausforderungen zu identifizieren und gute Lösungen zu finden und zu teilen. Die Website promi.uni-koeln.de stellt Informationen und Materialien rund um das Thema „Promovieren mit Behinderungen in Deutschland“ zur Verfügung.

Geleitet wird das Projekt PROMI – Promotion inklusive vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation (Prof.’in Dr. Dr. Mathilde Niehaus) an der Universität zu Köln. Kooperationspartner sind der Arbeitgeberservice Schwerbehinderte Akademiker der ZAV der Bundesagentur für Arbeit und das Unternehmensforum, das die Verbindung zur Wirtschaft herstellt. Gut 25 Hochschulen sind momentan Teil des PROMI-Hochschulnetzwerks. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

In den Jahren 2013 bis 2020 haben insgesamt 45 HochschulabsolventInnen mit einer Behinderung im Rahmen des Projektes die Möglichkeit zur Promotion erhalten. Dazu wurden zusätzliche halbe Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen an 21 Partner-Hochschulen in ganz Deutschland eingerichtet. Bei den Promotionsstellen handelte es sich um bis zu 5-jährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Der Vorteil: Die Promovierenden waren finanziell abgesichert und konnten einen Rechtsanspruch auf notwendige berufliche Reha-Leistungen geltend machen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier

Schlechte Bildungschancen trotz Behindertenrechtskonvention

Inklusionsmangel und sozialer Stand oft ursächlich

Die Bildungschancen, sind selbst in einem modernen Deutschland, von ganz vielen Faktoren abhängig. Dabei hängt der Bildungserfolg, nicht selten vom Elternhaus ab, wie aus der PISA-Studie (2018) hervor geht. Auch der soziale Stand einer Familie, kann massive Auswirkungen auf Bildungschancen haben. Ganz deutlich wurde das während der Corona-Krise. Homeschooling war eben nicht für jedes Kind möglich, denn es fehlte oft an technischer Ausstattung oder gar einem Internetanschluss bei Familien mit geringerem Einkommen.

Eine weitere Thematik sind die Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Eigentlich sieht die UN-Behindertenrechtskonvention vor, dass Bildung und Inklusion einher gehen und Kinder mit Behinderungen das Recht haben, an einer Regelschule unterrichtet zu werden. In einem optimalem Bildungssystem würde, das die Abschaffung der Förderschulen bedeuten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Lehrkräfte und Betreuungskräfte, würden ihre Tätigkeit in der Regelschule fortführen.

Die Realität sieht leider anders aus und in vielen Bundesländern geht der Weg eher von der Inklusions-Schule, zurück zur Förderschule. Da das Bildungssystem immer noch Ländersache ist, hat die Bundesregierung hier oft wenig Chancen, gesetzlich einzugreifen.

Ein  Rechtsgutachten (540 kb) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung, geht auf die Thematik intensiv ein. Das Gutachten fordert dabei eine gemeinsame Strategie gegen Bildungsarmut und fordert die Bundesregierung zum handeln auf. „Insoweit wäre es sinnvoll, ein «Paket» zu schnüren, in dem sich Länder und Bund zu einer gemeinsamen Strategie gegen Bildungsarmut und zu bestimmten Zielwerten, insbesondere einer spürbaren Senkung der Zahl von jungen Menschen ohne Berufsabschluss oder mit (zu) geringen Kompetenzen, innerhalb eines absehbaren Zeitraums bekennen.“, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens. Quelle/Weiterlesen: Schlechte Bildungschancen trotz Behindertenrechtskonvention– Inklusionsmangel und sozialer Stand oft ursächlich (eu-schwerbehinderung.eu)

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl

Der Deutsche Behindertenrat stellt seine zentralen Forderungen vor

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie ihrer Angehörigen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Anlässlich der Bundestagwahl am 26. September 2021 stellt der DBR seine zentralen behindertenpolitische Forderungen für die kommende Legislaturperiode vor. Der Fokus liegt auf folgenden drei Bereichen:

Inklusion in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie bedeutet für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine besondere Belastung, ein erhöhtes Gesundheitsrisiko sowie eingeschränkte Handlungsfreiheiten aufgrund eines falsch verstandenen Schutzbedürfnisses. Um den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterhin gerecht zu werden und Inklusion politisch und gesellschaftlich voranzubringen, fordert der DBR den Aufbau stabiler Unterstützungsstrukturen. Dazu zählen unter anderem eine finanzielle und personelle Entlastung der Familien, der Aufbau kommunaler Anlaufstellen sowie das Sicherstellen von schulischer und beruflicher Teilhabe.

Schutz vor Diskriminierung
Menschen mit Behinderungen erleben eine Vielzahl von Diskriminierungen in ihrem Alltag. Um ein diskriminierungsfreies Leben gemäß UN-BRK zu ermöglichen, fordert der DBR eine umfassende Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie die Verabschiedung der 5. Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union.

Digitale Barrierefreiheit
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt: Bei digitaler Barrierefreiheit allein auf freiwillige Zielvereinbarungen zu setzen, ist weitgehend erfolglos. Um insbesondere die Privatwirtschaft zu barrierefreien Lösungen zu veranlassen, bedarf es gesetzlicher Regelungen. Digitale Barrierefreiheit muss in allen Bereichen – von Gesundheit bis Mobilität – konsequent berücksichtigt und umgesetzt werden. Nur so können alle Menschen gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren und teilhaben. Quelle: Deutscher Behindertenrat – Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl (deutscher-behindertenrat.de)

Neubrandenburg: Menschen mit Handicap zu «Bildungsfachkräften»

Neubrandenburg (dpa/mv) – An der Hochschule Neubrandenburg werden bei einem Pilotprojekt Menschen mit geistigen Behinderungen und Lernschwierigkeiten zu Lehrkräften ausgebildet. Dabei handelt es sich um vier Frauen und zwei Männer im Alter von 20 bis Ende 30, die fast alle vorher in sogenannten geschützten Werkstätten tätig waren, wie eine Sprecherin des Fachbereiches Soziale Arbeit am Montag in Neubrandenburg erklärte. Sie hätten sich unter 20 Bewerbungen durchgesetzt. Das Projekt «Bildungsfachkraft» laufe über drei Jahre.

Dabei absolvieren die künftigen «Bildungsfachkräfte» zunächst selbst Seminare an der Hochschule wie andere Studenten. Daneben sollen sie aus ihrer Lebenserfahrung heraus – wie bei einer dualen Ausbildung, bei der Praxis und Unterricht parallel absolviert werden – auch selbst Seminare geben. Diese seien für Studenten anderer Fachrichtungen sowie für Fach- und Führungskräfte geplant, auch an anderen Hochschulen und Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern.

In anderen Bundesländern hätten Menschen mit geistigen Behinderungen in solchen Projekten auch schon «Unterricht» in Staatskanzleien gegeben, hieß es. Die Organisatoren, darunter das Integrationsamt beim Landesgesundheitsamt, versprechen sich von dem Einsatz der sechs Frauen und Männer eine besser Sichtbarkeit der Anliegen von Menschen mit Behinderungen an Hochschulen und in der Gesellschaft. Somit könnten Barrieren in Köpfen von Menschen ohne Behinderungen abgebaut und die Inklusion vorangetrieben werden. Quelle: Landtag MV – Dpa Ticker (landtag-mv.de)

© dpa-infocom, dpa:210830-99-20090/2

„Richtig inklusiv ist das nicht“

„Gemeinsam lernen und spielen: Das sollte in Deutschlands Kitas eigentlich Standard sein. Aber in vielen Landes-Kita-Gesetzen taucht zum Leidwesen von Behindertenverbänden und Kita-Verantwortlichen nicht einmal der Begriff „Inklusion“ auf.“ Quelle: „Richtig inklusiv ist das nicht“: GEW – Die Bildungsgewerkschaft

Wie schwierig es ist, den Gedanken der Kita für alle Kinder in der Praxis umzusetzen, ist am Beispiel der Kita „Preesterbarg“ in Flensburg zu beobachten. Zwar wird die Einrichtung auch von Kindern aus der Nachbarschaft besucht, die nicht beeinträchtigt sind, doch die Mädchen und Jungen mit einer festgestellten Behinderung sind in der Mehrheit, weil die Einrichtung über die nötigen personellen und fachlichen Ressourcen zu deren Betreuung verfügt. (Foto: Esther Geißlinger)

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EUCREA – ARTplus Ausbildung

Künstlerische Qualifizierung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung

EUCREA beginnt Bildungsprogramm in Kooperation mit vier Bundesländern. Lange überfällig und nun endlich da: EUCREA beginnt mit rund 25 Organisationen in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bremen die erste umfassende Offensive zur künstlerischen Qualifizierung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Ziel des dreijährigen Programmzeitraums ist, modellhaft Teilhabe von Menschen mit Behinderung an künstlerischen Ausbildungsinstitutionen in den beteiligten Bundesländern zu erproben. Ziel ist, aufzuzeigen, wie künstlerische Bildung für Menschen mit physischen, Sinnes- oder Lernbehinderungen auch außerhalb der Behindertenhilfe in Deutschland dauerhaft zur Verfügung gestellt und Teilhabe erreicht werden kann. Für das Programm konnte EUCREA schon jetzt viele namenhafte Ausbildungsinstitutionen in allen künstlerischen Sparten gewinnen, die mit EUCREA das Interesse verfolgen, ihr Angebot auch den Menschen zur Verfügung zu stellen, die sonst den Weg in eine Kunsthochschule nicht finden würden.“ Quelle: ARTplus Ausbildung 2021 – 2023 (eucrea.de)

Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien

Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien | kobinet-nachrichten – veröffentlicht am 19.08.2021 07:44 von Ottmar Miles-Paul

Am 19. August 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss über die Kassenzulassung des Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 gefasst.

„Wir halten das Verfahren und diesen Beschluss für eine richtungsweisende Fehlentscheidung. Die Solidargemeinschaft der Versicherten wird künftig einen Test ohne medizinischen Nutzen finanzieren. Der NIPT kann nichts heilen. Er kann nur eine Aussage darüber machen, ob das werdende Kind wahrscheinlich eine Trisomie hat oder nicht. Dass die Krankenkassen einen solchen Test finanzieren, sendet eine fatale Botschaft an die werdenden Eltern: Kinder mit Down-Syndrom können vermieden werden und die Solidargemeinschaft unterstützt dies!“, so Taleo Stüwe für das #NoNIPT Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien.

Durch die Kassenzulassung werde der Erwartungsdruck auf die werdenden Eltern zunehmen, bei ihrem werdenden Kind nach dem Down-Syndrom zu suchen, ebenso wie der Rechtfertigungsdruck auf Eltern, die trotz NIPT ein Kind mit Behinderung bekommen haben. Und das alles auf Kosten und mit Billigung der Solidargemeinschaft der Versicherten. Quelle: Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien | kobinet-nachrichten

Bundeskanzlerin beim Online-Jahresempfang des Behindertenbeauftragten

Bundeskanzlerin beim Online-Jahresempfang des Behindertenbeauftragten (eu-schwerbehinderung.eu)

Am 17. August 2021 fand der dritte Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel in Berlin statt. Gastrednerin war Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

Die Kanzlerin sagte in ihrer Rede, dass Teilhabe keine Frage von Zahlen sei. „Sie berührt dass Grundverständnis unseres Zusammenlebens, sie betrifft jeden einzelnen in seiner unteilbaren Würde als Mensch.“ Sie führte weiter aus: „Dass wir alle so selbstverständlich zusammengehören, ob mit oder ohne Behinderung, das sollten wir so früh wie möglich lernen. Daher sollten Menschen mit welcher Beeinträchtigung auch immer von Anfang an dazugehören. Sie sollten in die gleichen Schulen gehen und die gleichen Freizeiteinrichtungen nutzen. Dann wird es selbstverständlicher, in späteren Jahren gemeinsame Wege zu gehen.“ Quelle: Bundeskanzlerin beim Online-Jahresempfang des Behindertenbeauftragten (eu-schwerbehinderung.eu) © EU-Schwerbehinderung

Die Kanzlerin bricht mit der deutschen Politik gegenüber Menschen mit Behinderung. Angela Merkel benennt, wie sie isoliert und diskriminiert werden. Das ist ein Novum. Aber niemand hört ihr zu.

Ein Kommentar von Jan Rübel – Quelle: Kommentar: Merkel startet eine Revolte – und keiner hört hin (yahoo.com)

Beim Jahresempfang des Behindertenbeauftragten des Bundes brach die Regierungschefin im Grunde mit ihrer eigenen Politik. Sie benannte, was zu laufen hat – und sagte damit unausgesprochen, was alles in Deutschland scheitert. Im Grunde attestierte sie, wie seit Jahrzehnten Menschenrechte verletzt werden, und zwar massenhaft.

Was war geschehen? Merkel definierte drei Punkte.

  1. „Dass wir alle so selbstverständlich zusammengehören, ob mit oder ohne Behinderung, das sollten wir so früh wie möglich lernen. Daher sollten Menschen mit welcher Beeinträchtigung auch immer von Anfang an dazugehören. Sie sollten in die gleichen Schulen gehen und die gleichen Freizeiteinrichtungen nutzen. Dann wird es selbstverständlicher, in späteren Jahren gemeinsame Wege zu gehen.“
  2. Behinderung bestehe durch Barrieren im Lebensumfeld. Menschen seien nicht behindert, sie würden behindert.
  3. „Auch, wenn der Übergang aus einer geschützten Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt sehr schwierig ist, gilt es, diesen Weg zu ebnen“, sagte sie nach Angaben der „Kobinet-Nachrichten“. Auch wenn die Arbeit dort wertgeschätzt würde, schlage sich diese Wertschätzung nicht im Einkommen nieder. „Deswegen sollten wir uns Gedanken darüber machen, den Werkstattlohn neu zu regeln und gleichzeitig die derzeitige Deckelung des Arbeitsfördergeldes aufzuheben.“ Quelle: Barrierefreiheit in nächster Wahlperiode konsequent voranbringen | kobinet-nachrichten

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