Geschichte des Werkstättensystems

Abgerufen am 28.12.2021, 14:40 Uhr, Quelle: ak analyse & kritik (akweb.de)

Mit der Industrialisierung und der damit einhergehenden Urbanisierung Mitte des 19. Jahrhunderts entstand in den Städten ein großer Bedarf, Orte für jene Menschen zu schaffen, die in der modernen Welt weniger gut zurechtkamen. Diese Aufgabe fiel Ende des 19. Jahrhunderts der Psychiatrie und der Pädagogik zu. War zunächst noch versucht worden, reine Verweilanstalten für psychisch belastete Menschen oder auch Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schaffen, setzten sich bald schon humanere Konzepte durch. Pioniere wie Édouard Séguin entwickelten Bildungs- und Betreuungskonzepte, zunächst vor allem für Kinder, später auch für erwachsene Menschen. In dieser Tradition gründete Friedrich von Bodelschwingh um die Jahrhundertwende die Betelschen Anstalten, die heute als erste Werkstätten gelten. Das Motto »Arbeit statt Almosen« verwies darauf, dass die dort beschäftigten Menschen nicht einfach nur Objekt christlicher Menschenliebe waren, sondern auch einen Beitrag leisten konnten. Dieses Produktivitätsparadigma wurde im Nationalsozialismus zum entscheidenden Kriterium über Leben und Tod: Wer nicht arbeitsfähig war, wurde umgebracht. Insgesamt wurden während der verschiedenen Vernichtungsaktionen mindestens 120.000 Menschen ermordet. In den 1950er Jahren entstanden wieder erste Werkstätten, etwa unter dem Dach der 1958 gegründeten Bundesvereinigung Lebenshilfe. Ziel war es, beschützende Räume zu schaffen, die keinem wirtschaftlichen Druck ausgeliefert waren. Mit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes 1961 wurde dann ein flächendeckendes Werkstattsystem in Deutschland etabliert, das dann in den 1970er Jahren konzeptionell weiterentwickelt und festgeschrieben wurde. Demnach sind Werkstätten ein Angebot an Menschen, denen »mehrheitlich und zeitlebens keine Erwerbstätigkeit angeboten wird«. Sie sollen so das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit gewährleisten, das Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festschreibt. Voraussetzung für eine Teilhabe durch Arbeit in einer Werkstätte ist »wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung«. Für Menschen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, sind tagesstrukturierende Förderstätten eingerichtet worden. Trotz der Kritik am Werkstättensystem (siehe Interview) und obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt fordert, schreibt das Bundesteilhabegesetz, das seit 2016 schrittweise verabschiedet wird, den Bestand der Werkstätten vorerst fort.

Quelle: »Wer einmal in der Werkstatt ist, kommt nie wieder heraus« – ak analyse & kritik (akweb.de)

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