Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien

Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien | kobinet-nachrichten – veröffentlicht am 19.08.2021 07:44 von Ottmar Miles-Paul

Am 19. August 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss über die Kassenzulassung des Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 gefasst.

„Wir halten das Verfahren und diesen Beschluss für eine richtungsweisende Fehlentscheidung. Die Solidargemeinschaft der Versicherten wird künftig einen Test ohne medizinischen Nutzen finanzieren. Der NIPT kann nichts heilen. Er kann nur eine Aussage darüber machen, ob das werdende Kind wahrscheinlich eine Trisomie hat oder nicht. Dass die Krankenkassen einen solchen Test finanzieren, sendet eine fatale Botschaft an die werdenden Eltern: Kinder mit Down-Syndrom können vermieden werden und die Solidargemeinschaft unterstützt dies!“, so Taleo Stüwe für das #NoNIPT Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien.

Durch die Kassenzulassung werde der Erwartungsdruck auf die werdenden Eltern zunehmen, bei ihrem werdenden Kind nach dem Down-Syndrom zu suchen, ebenso wie der Rechtfertigungsdruck auf Eltern, die trotz NIPT ein Kind mit Behinderung bekommen haben. Und das alles auf Kosten und mit Billigung der Solidargemeinschaft der Versicherten. Quelle: Entscheidung zu Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien | kobinet-nachrichten

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