Digitale Medien als Schlüssel für die inklusive Schule

Abgerufen am 28.12.2021, 13:00 Uhr, Quelle:  Inklusion – Digitale Medien als Schlüssel für die inklusive Schule – Das Deutsche Schulportal (deutsches-schulportal.de)

„Eine große Herausforderung für Lehrerinnen und Lehrer besteht darin, den Unterricht so zu gestalten, dass er dem Entwicklungsstand jeder Schülerin und jedes Schülers gerecht wird. In jeder Lerngruppe gibt es einige, die Schwierigkeiten beim Lernen haben und Hilfe benötigen. Andere lernen schnell und brauchen deutlich mehr Input. Um den Bedürfnissen jeder und jedes Einzelnen zu entsprechen, ist ein differenzierter, individualisierter Unterricht nötig. „Es geht darum, im Blick zu haben, welche Stufe der Entwicklung jedes Kindes als nächstes erreichen kann“, sagt Lea Schulz.

Die Sonderpädagogin hat sich mit dem inklusiven Lernen beschäftigt und dazu geforscht, wie der Unterricht so individualisiert werden kann, dass jedes Kind seinem Lernstand entsprechend gefördert wird. „Inklusiver Unterricht gelingt dann besonders gut, wenn Lehrerinnen und Lehrer sowohl analoge als auch digitale Lehrmittel kombinieren und ihren Unterricht an den individuellen Bedürfnissen der Lernenden ausrichten“, sagt Schulz. Sie hat dafür den Begriff „Diklusion“ erfunden. „Diklusion“ bedeutet die systematische Verschmelzung von digitalen Medien und Inklusion und impliziert, dass diese beiden großen Herausforderungen in der Schulentwicklung zwingend gemeinsam gedacht werden sollten. Digitale Medien könnten in Zukunft eine Schlüsselrolle für die tatsächliche Umsetzung der inklusiven Schule spielen, was einen Paradigmenwechsel in der Unterrichtsdidaktik und -methodik nach sich ziehen würde.

Wie eine inklusive Unterrichtsstunde mit digitalen Medien unterstützt werden kann

Lea Schulz beschreibt an einem Beispiel, wie ein derartiger Unterricht aussehen kann: „Nehmen wir einmal an, Grundschulkinder sollen im Sachkundeunterricht etwas über die Tiere im Wald lernen“, sagt sie. „Wenn die Lehrkraft diese Stunde plant, wird sie zunächst die Unterrichtsziele festlegen. Diese sollten so formuliert werden, dass jedes Kind da abholt wird, wo es steht — die Voraussetzung für inklusiven Unterricht.

„Unterstützend sollten dann digitale Elemente wie verschiedene Apps eingesetzt werden.“ Bestimmte Appswill Schulz aber nicht empfehlen. Es gebe hunderte zur Auswahl, die innerhalb eines inklusiven Unterrichts Schülerinnen und Schülern ein individualisiertes Lernen ermöglichen können, betont sie. „Welche geeignet sind, hängt vom Lernziel und von den jeweiligen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ab sowie von der Zusammensetzung der jeweiligen Lerngruppe.“

Um einzelne Kinder zu unterstützen, sei es eventuell notwendig, dass eine App per Augensteuerung funktioniert oder Texte vorgelesen werden können. Oft sei auch eine Diktierfunktion oder eine Übersetzerfunktion hilfreich, so Schulz. Alle Apps sollten möglichst barrierefrei sein und verschiedene Einstellungen zulassen, z.B. um Schriftgröße und Kontraste zu verändern.

Zurück zur Unterrichtsstunde Tiere im Wald. „Zur Einführung würde ich den Kindern sagen, welche Hilfsmittel ihnen zur Verfügung stehen“, sagt Schulz. „Das können Bücher sein, in denen sie nachschlagen dürfen und eben verschiedene digitale Hilfen, beispielsweise eine App, mit der Bücher abgescannt werden und mit der sich die Kinder die Texte anschließend vorlesen lassen können. Um weitere Informationen zu bekommen, würde ich die Schülerinnen und Schüler auf Kinderwebseiten oder -suchmaschinen aufmerksam machen oder auf eine digitale Tipptheke.“

Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht so gut schriftlich arbeiten können, die vielleicht viel Zeit brauchen oder für die es besonders mühsam ist etwas aufzuschreiben, empfiehlt Lea Schulz die Arbeit mit dem „BookCreator“, einer App, mit der man ein E-Book erstellen kann. Den „BookCreator“ gibt es als App für iPadOS oder als Browserversion.

„Kinder, die gut schreiben können, könnten kleine Texte über die Tiere verfassen, die in das Buch aufgenommen werden. Andere Kinder könnten Zeichnungen dazu erstellen und Fotos und Videos hinzufügen oder Sprachaufnahmen, die sie selbst aufnehmen“, sagt Schulz. Die Kinder könnten aber auch selbst Videos produzieren, etwa kleine Interviews machen, in denen es um bestimmte Aspekte des Themas geht, wie die Ernährung der Wildschweine. „Oder sie suchen passende Fotos im Netz und stellen damit ein eigenes Video zusammen.“

Wenn es dann darum geht, die Arbeitsergebnisse zu präsentieren, können die Schülerinnen und Schüler ihre erstellten Produkte auf verschiedene Weisen präsentieren. „Andere zeigen die selbst gemachten Videos oder ein selbst zusammengestelltes Buch.“ Auch auf diese Art, so Schulz, lassen sich analoge und digitale Elemente kombinieren.

Mit wenigen Klicks differenzierte Arbeitsblätter und Übungen erstellen

Lehrkräften empfiehlt Lea Schulz die Nutzung des „Worksheet Crafter“, ein Programm zur Gestaltung von differenzierten Arbeitsblättern für alle Schulformen. Mit wenigen Klicks lassen sich zum Beispiel Mathematik-Arbeitsblätter erstellen oder kleine Übungen für das iPad. Das Programm können die Lehrerinnen und Lehrer über die Schullizenz kaufen oder auch selbst bezahlen. Jährlich würde das etwa 60 Euro kosten.

Innerhalb dieses Programms gibt es auch ein Wörterbuch, das alle Wörter gespeichert hat, die auf  Kinder im Grundschulalter abgestimmt sind. „Es gibt eine Suchfunktion, in die ich Buchstaben eingeben kann, die ein bestimmter Schüler bereits kennt. Das Programm spuckt dann ganz individuell alle Wörter aus, die dieses Kind üben kann“, sagt Lea Schulz.

Geeignete Arbeitsgeräte seien Tablets, so Schulz. „Sie sind leicht zu bedienen und können mobil und flexibel im Klassenzimmer eingesetzt werden.“ Aber auch Laptops und Computer seien je nach Kontext, z.B. für die Textverarbeitung, wichtige Endgeräte im schulischen Alltag.

Als großes Thema in diesem Zusammenhang bezeichnet Lea Schulz die Frage des Datenschutzes. Die Lehrkräfte müssten sich damit beschäftigen, sagt sie. Ganz unabhängig davon, ob sie einen diklusiven Unterricht machen oder nicht. „Das fängt schon da an, wo eine Klassenliste digital hinterlegt wird.“ Datenschutz sei ein grundsätzliches Thema. Lehrerinnen und Lehrer bräuchten diesbezüglich deutlich mehr Unterstützung und Fortbildung.

„Wenn es darum geht, welche Apps datenschutzkonform sind, können Lehrkräfte zum Teil auf entsprechende Listen der Landesinstitute zurückgreifen, wobei es in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedliche Richtlinien gibt.“

Eine gute Orientierung biete datenschutz-schule.info, zusammengestellt vom behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen im Kreis Olpe, NRW.

Die Angaben auf dem Portal müssten jedoch mit den jeweiligen Vorgaben im eigenen Bundesland abgeglichen werden.“ Quelle: Inklusion – Digitale Medien als Schlüssel für die inklusive Schule – Das Deutsche Schulportal (deutsches-schulportal.de)

Das ist das Ergebnis von 16 Jahren bildungspolitischem Stillstand

Von Bettina Stark-Watzinger: Wir brauchen eine Bildungsrevolution – WELT abgerufen am 28.12.2021, 14:00 Uhr

Die Schulschließungen während der Pandemie haben die Ungleichheit der Bildungschancen in Deutschland verschärft. Die Misere an den Schulen ist das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse. Zeit für einen grundlegenden Systemwechsel.

„Die deutsche Bildungslandschaft ist aus der Zeit gefallen. Die Pandemie hat die Schwächen erneut drastisch aufgezeigt. In kaum einem anderen OECD-Staat hängen die Bildungschancen so stark vom sozialen Hintergrund ab. Der Bildungsföderalismus ist überfordert. Nicht einmal in Krisenzeiten können sich die 16 Länder auf ein gemeinsames Handeln einigen. Dieses Klein-Klein frustriert seit Jahren Familien und Schulen. Die Folge: Deutschland ist viel zu weit entfernt von PISA-Siegern wie Estland.

Diese Bildungsmisere ist das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse. Zuständigkeiten sind verworren. Die Kultusministerkonferenz ist bürokratisch und träge. Dabei hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel Bildungspolitik eigentlich zur Chefsache gemacht: Seit 16 Jahren führt die Union das Bundesbildungsministerium. Es waren 16 Jahre bildungspolitischer Stillstand und Rückschritt. Denn die Union beschnitt sogar die Kompetenzen des Bundes in Bildungsfragen. 2006 verankerte die Bundesregierung das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz. Ein historischer Fehler.

Es ist Zeit für einen grundlegenden Systemwechsel. Der Bund gibt viel Geld, steht bei der Umsetzung aber bislang unbeteiligt am Spielfeldrand. Es braucht ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern in Artikel 91b des Grundgesetzes. Dann können Bund und Länder dauerhaft und nachhaltig in zentralen Bildungsfragen zusammenarbeiten. Etwa um bundesweit Digitalkompetenzen als feste Bestandteile der Lehreraus- und -weiterbildung zu verankern. Bund und Länder müssen zukünftig an einem Strang ziehen.“

Quelle: Bettina Stark-Watzinger: Wir brauchen eine Bildungsrevolution – WELT

Koalitionsvertrag: Welche Maßnahmen sind für behinderte Menschen geplant?

Abgerufen am 28.12.2021, 13:00 Uhr, Quelle: Koalitionsvertrag: Welche Maßnahmen sind für behinderte Menschen geplant? – Die Neue Norm

Vor knapp einem Monat unterzeichneten SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP den Koalitionsvertrag. Auf den Seiten der „Die Neue Norm“ nimmt sich Constantin Grosch das Papier der selbsternannten “Fortschrittsregierung” vor und untersucht, welche Besserungen für behinderte Menschen enthalten sind und ob diese wirklich Fortschritt bringen.

Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt

Als eigenen Schwerpunkt benennt die neue Regierung auf Seite 78 des Vertrags “die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen.” Neben der bereits in der vergangenen Legislaturperiode vom alten und neuen Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochenen Einführung einer neuen, vierten Stufe der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die überhaupt keine behinderten Arbeitnehmer*innen angestellt haben, sollen diese Gelder auch nur noch für die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden dürfen. Bisher können die Mittel der Ausgleichsabgabe auch für Leistungen in Werkstätten und anderen Sondereinrichtungen verwendet werden, was den Zweck der Abgabe ad absurdum führt. 

Offen bleibt, ob Werkstattbeschäftigte zukünftig adäquat entlohnt werden. Zwar will die neue Bundesregierung weiter im Austausch zu diesem Thema bleiben und perspektivisch Maßnahmen umsetzen, die derzeit in einer Studie erarbeitet werden, konkret wird sie aber nicht. Dafür, dass die Bundesregierung den Bereich Arbeit als Schwerpunkt ihrer Inklusionspolitik ernannt hat, sind die handfesten Maßnahmen recht dünn.

Generell finden sich viele vage Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag: Man wolle dieses verbessern und sich für jenes einsetzen. Oft wird nicht erklärt, wie dies passieren soll, mit welchen Mitteln die Maßnahmen finanziert werden sollen oder was z.B. jeweils mit “Barrierefreiheit” gemeint ist. 

Wohnungsmarkt und das Recht auf die eigenen vier Wände

400.000 Wohnungen pro Jahr sollen neu entstehen. 100.000 davon sollen staatlich gefördert werden und dabei soll auch auf Barrierefreiheit geachtet werden. Die Förderungen für (private) Umbauten von Wohnraum, wie die KfW-Förderungen sollen natürlich weiter fortgeführt werden. Das war allerdings auch so zu erwarten. Fraglich bleibt die Gesamthöhe des Fördertopfes, der im laufenden Jahr 2021 bereits im Juni aufgebraucht war und so viele Maßnahmen nicht mehr gefördert werden konnten. Nur indirekt finden sich weitere Maßnahmen zum Lebensbereich Wohnen:

  1. Die teils kritisch diskutierte Änderung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), nach dem Leistungsbezieher in besonderen Wohnformen unter dem Strich oft weniger Geld zur Verfügung steht, wurde immerhin von der Koalition erkannt. Man wolle dort die Regelbedarfsstufe 1 “prüfen”.
  2. Regelungen, die das Wunsch- und Wahlrecht im Zuge des BTHG von behinderten Menschen einschränken, sollen abgebaut werden. 

Quelle: Koalitionsvertrag: Welche Maßnahmen sind für behinderte Menschen geplant? – Die Neue Norm

GEW: „Anspruch auf inklusive Bildung endlich einlösen!“

Abgerufen am 28.12.2021, 13:30 Uhr, Quelle: GEW: „Anspruch auf inklusive Bildung endlich einlösen!“

Bildungsgewerkschaft zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert von der künftigen Bundesregierung und den Landesregierungen deutlich mehr Anstrengungen in Richtung inklusiver Bildung. „Leider fehlt im Koalitionsvertrag der künftigen Ampelregierung ein deutliches Bekenntnis zur Einlösung des Rechts auf Bildung von Menschen mit Behinderungen“, kritisierte Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied für den Bereich Schule der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zwar hätten Barrierefreiheit und Maßnahmen zum Abbau der sozialen Spaltung in die Regierungspläne Eingang gefunden, ansonsten enthalte der Koalitionsvertrag beschämend wenig zur Inklusion im Bildungsbereich.

„Einige Bundesländer haben Anstrengungen unternommen, um die Bildungsteilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Unterm Strich war das alles jedoch zu zögerlich, ohne den nötigen Elan und vor allem ohne die nötige Unterstützung für die Schulen. Teilweise erleben wir nun sogar Inklusion im Rückwärtsgang“, betonte die GEW-Schulexpertin Bensinger-Stolze mit Blick auf eine kürzlich erschienene Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB). Die Studie stellte der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ein mangelhaftes Zeugnis aus und belegt vielfache Verstöße der Bundesländer gegen Artikel 24 der Konvention. Ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen werde bis heute vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen und diskriminiert.

„Bildung ohne Aussonderung gehört ganz oben auf die Tagesordnung. Nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern können die Qualität und damit die Akzeptanz der Inklusion vor Ort verbessert werden“, ergänzte Bensinger-Stolze mit Blick auf die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bund-Länder-Kooperation zu verbessern und zu verstetigen. 

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind bei den Maßnahmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie nahezu vergessen worden. Das darf nicht mehr passieren“, so Anja Bensinger-Stolze weiter. „Und noch eines hat uns die Pandemie gelehrt: Um eine solche Krise zu meistern, brauchen wir eine solidarische Gesellschaft. Gemeinsames Leben und Lernen in inklusiven Bildungseinrichtungen ist hierfür ein Grundstein.“ Quelle: GEW: „Anspruch auf inklusive Bildung endlich einlösen!“

Ergebnisse der Inklusionsstudie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB): WZBrief Bildung Nr. 44

Bundesverfassungsgericht verpflichtet Staat zu Triage-Vorgaben

Abgerufen von Zeit.de am 28. Dezember 2021, 13:20 Uhr, Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, KNA, AFP, mpi

„Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer pandemiebedingten Triage nicht benachteiligt werden. Der Bundestag müsse dies sicherstellen, entschied das Verfassungsgericht.“

„Der Bundestag muss in der Corona-Pandemie unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage zu schützen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und gab damit einer Klage von neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen statt. Sie befürchten, dass sie ohne solche Vorgaben bei der Behandlung benachteiligt werden.

Das Verfassungsgericht entschied, dass aus dem grundgesetzlichen Schutzauftrag für das höchstrangige Rechtsgut Leben eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber folge. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Wie die nun zutreffenden Regelungen inhaltlich auszusehen haben, wurde vom Ersten Senat nicht entschieden (Az. 1 BvR 1541/20).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts „ausdrücklich“, wie er auf Twitter schrieb. „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst recht im Falle einer Triage.“ Jetzt heiße es, Triage „durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen“ zu verhindern.“ Quelle: Intensivmedizin: Bundesverfassungsgericht verpflichtet Staat zu Triage-Vorgaben | ZEIT ONLINE

Neue Landesregierung in MV

Was wird sich an der Inklusionspolitik unter der Rot-Roten-Regierung in MV ändern?

Der Koalitionsvertrag zwischen SDP und DIE LINKE in MV ist geschlossen und die neue Landesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Unsere Initiative hat bereits Kontakt zum Ministerium für Bildung und Kindetagesstätten Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen und der neuen Ministerin Simone Oldenburg zu ihrem Amt gratuliert. Unser Motto „Nicht ohne uns über uns“ nimmt sie als dauerhafte Verpflichtung an. Wir blicken gespannt auf die avisierte konstruktive Zusammenarbeit, besonders unter dem Rahmen des „Inklusionsfriedens“ in MV. Dieser befindet sich unverändert auch im soeben geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SDP und DIE LINKE und steht unserer Meinung nach, einer wirklichen Inklusion im Sinne der UN-BRK, in unserem Bundesland entgegen.

Koalitionsvertrag 2021 – 2026

Schreiben der Ministerin Simone Oldenburg

Inklusive Bildung: Bundesländer verstoßen gegen UN-Konvention

Das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen wird in Deutschland unzureichend umgesetzt

Eine Reihe von Bundesländern verletzt systematisch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems. Während Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Inklusion in den Schulen deutlich vorangekommen sind, findet diese in den meisten anderen Bundesländern nur unzureichend statt. Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sind weitgehend untätig geblieben oder verzeichnen seit Geltung der UN-Konvention 2009 sogar Rückschritte. Zu diesem Ergebnis gelangen Sebastian Steinmetz, Michael Wrase, Marcel Helbig und Ina Döttinger in einer am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) entstandenen Studie. Quelle/Weiterlesen: Inklusive Bildung: Bundesländer verstoßen gegen UN-Konvention | WZB

Studie: Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern

MV – Neuer Landesjugendplan tritt 2022 in Kraft

Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung – Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, 08. September 2021: Moderner, lebensnäher und unbürokratischer ist der neue, grundlegend überarbeitete Landesjugendplan des Sozialministeriums. Nach erfolgter Herstellung des Einvernehmens mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern am 6. September im Amtsblatt des Landes veröffentlicht worden. Der neue Landesjugendplan tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

„Mit dem neuen Landesjugendplan stärken wir die Kinder- und Jugendhilfe im Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Durch die Novellierung werde die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ weiterentwickelt, um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch besser zu unterstützen.

„Mir ist besonders wichtig, dass unser neuer Landesjugendplan Themen wie die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Inklusion sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Mittelpunkt stellt. Dadurch können wir entsprechende Projekte zielgenauer fördern“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese ist der neue Landesjugendplan zeitgemäß und damit besser auf die Lebenswirklichkeit der jungen Generation in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. „Wir reagieren mit der Modernisierung der Zuwendungsbereiche auf die veränderten Ansprüche an und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe“, so die Ministerin.

Mit der Novellierung des Landesjugendplans wurden zudem die vorhandenen Einzelrichtlinien in einer übergreifenden Richtlinie zusammengefasst. Das führt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung. Zudem sind umfassend die Landesziele in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe definiert und beschrieben.

Drese: „Mit dem neuen Landesjugendplan haben wir eine moderne, innovative und qualitativ hochwertige Grundlage für die Förderpraxis in der Kinder- und Jugendhilfe in unserem Land geschaffen. Wir entwickeln damit die Angebote und Strukturen insbesondere in der Jugend-, Jugendsozial- und Jugendverbandsarbeit bedarfsgerecht weiter. Mein Dank gilt allen Akteuren, die daran mitgewirkt haben.“

Folgende Zuwendungsbereiche sind im neuen Landesjugendplan verankert:

  1. Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  2. Kinder- und Jugendbeteiligung
  3. Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit
  4. Kinder- und Jugendfreizeiten
  5. Internationale Jugendarbeit
  6. Förderung der Landesjugendverbände
  7. Fachliche Weiterentwicklung der Träger der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung
  8. Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung
  9. Strukturelle Weiterentwicklung erzieherischer und familiennaher Hilfen
  10. Förderung von Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Quelle: https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/Förderungen/MV/Jugend/
Landesjugendplan%20neu/Dokumente/Richtlinie%20Landesjugendplan.pdf

PROMI – Promotion inklusive

Das Projekt PROMI – Promotion inklusive setzt sich dafür ein, dass an den Hochschulen in Deutschland nachhaltige Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten für Promovierende und WissenschaftlerInnen mit Behinderungen geschaffen werden. Es vernetzt deutschlandweit relevante AkteurInnen, um über eine inklusive Wissenschaft in Austausch zu kommen, Herausforderungen zu identifizieren und gute Lösungen zu finden und zu teilen. Die Website promi.uni-koeln.de stellt Informationen und Materialien rund um das Thema „Promovieren mit Behinderungen in Deutschland“ zur Verfügung.

Geleitet wird das Projekt PROMI – Promotion inklusive vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation (Prof.’in Dr. Dr. Mathilde Niehaus) an der Universität zu Köln. Kooperationspartner sind der Arbeitgeberservice Schwerbehinderte Akademiker der ZAV der Bundesagentur für Arbeit und das Unternehmensforum, das die Verbindung zur Wirtschaft herstellt. Gut 25 Hochschulen sind momentan Teil des PROMI-Hochschulnetzwerks. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

In den Jahren 2013 bis 2020 haben insgesamt 45 HochschulabsolventInnen mit einer Behinderung im Rahmen des Projektes die Möglichkeit zur Promotion erhalten. Dazu wurden zusätzliche halbe Stellen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen an 21 Partner-Hochschulen in ganz Deutschland eingerichtet. Bei den Promotionsstellen handelte es sich um bis zu 5-jährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Der Vorteil: Die Promovierenden waren finanziell abgesichert und konnten einen Rechtsanspruch auf notwendige berufliche Reha-Leistungen geltend machen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier

Schlechte Bildungschancen trotz Behindertenrechtskonvention

Inklusionsmangel und sozialer Stand oft ursächlich

Die Bildungschancen, sind selbst in einem modernen Deutschland, von ganz vielen Faktoren abhängig. Dabei hängt der Bildungserfolg, nicht selten vom Elternhaus ab, wie aus der PISA-Studie (2018) hervor geht. Auch der soziale Stand einer Familie, kann massive Auswirkungen auf Bildungschancen haben. Ganz deutlich wurde das während der Corona-Krise. Homeschooling war eben nicht für jedes Kind möglich, denn es fehlte oft an technischer Ausstattung oder gar einem Internetanschluss bei Familien mit geringerem Einkommen.

Eine weitere Thematik sind die Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Eigentlich sieht die UN-Behindertenrechtskonvention vor, dass Bildung und Inklusion einher gehen und Kinder mit Behinderungen das Recht haben, an einer Regelschule unterrichtet zu werden. In einem optimalem Bildungssystem würde, das die Abschaffung der Förderschulen bedeuten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Lehrkräfte und Betreuungskräfte, würden ihre Tätigkeit in der Regelschule fortführen.

Die Realität sieht leider anders aus und in vielen Bundesländern geht der Weg eher von der Inklusions-Schule, zurück zur Förderschule. Da das Bildungssystem immer noch Ländersache ist, hat die Bundesregierung hier oft wenig Chancen, gesetzlich einzugreifen.

Ein  Rechtsgutachten (540 kb) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung, geht auf die Thematik intensiv ein. Das Gutachten fordert dabei eine gemeinsame Strategie gegen Bildungsarmut und fordert die Bundesregierung zum handeln auf. „Insoweit wäre es sinnvoll, ein «Paket» zu schnüren, in dem sich Länder und Bund zu einer gemeinsamen Strategie gegen Bildungsarmut und zu bestimmten Zielwerten, insbesondere einer spürbaren Senkung der Zahl von jungen Menschen ohne Berufsabschluss oder mit (zu) geringen Kompetenzen, innerhalb eines absehbaren Zeitraums bekennen.“, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens. Quelle/Weiterlesen: Schlechte Bildungschancen trotz Behindertenrechtskonvention– Inklusionsmangel und sozialer Stand oft ursächlich (eu-schwerbehinderung.eu)